Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -
      Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -

Passkontrolle

Passkontrolle

Bei einer Passkontrolle oder auch Ausweiskontrolle wird die Identität einer Person überprüft. Dies kann entweder mit Hilfe eines Personalausweises oder aber eines Reisepasses geschehen. Orte, an denen regelmäßig eine Passkontrolle stattfindet, gibt es viele. Besonders an Flughäfen, Grenzübergängen und an den Eingängen von Regierungsgebäuden werden die Pässe beziehungsweise Ausweise überprüft, bevor man passieren darf. In Deutschland sind nur bestimmte Behörden dazu berechtigt, Personen zum Vorzeigen eines Reisepasses aufzufordern. Zu diese Behörden gehören neben der Landes- und Bundespolizei auch der Zoll und das Ordnungsamt. Ein gültiges Ausweisdokument muss in der Bundesrepublik Deutschland über ein Lichtbild zur Identifikation verfügen. Im Inland genügt bei einer Passkontrolle der Personalausweis. Bewegt man sich hingegen im Ausland, wird häufig ein Reisepass verlangt. Möchte man am Flughafen ein Flugzeug besteigen, welches sich ins Nicht-EU-Ausland bewegt, muss man sich durch einen solchen Reisepass ausweisen können – der Personalausweis genügt dann nicht. Bei der Passkontrolle auf einem Flughafen werden die Daten geprüft, um festzustellen, ob man tatsächlich die Person ist, die das Ticket gebucht hat. Bei dieser Gelegenheit werden auch Personen angehalten, die von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben wurden. Darüber hinaus wird überprüft, ob Menschen, die beispielsweise wegen eines laufenden Verfahrens vor Gericht nicht dazu berechtigt sind, versuchen, illegal auszureisen. Eine Passkontrolle wird aber nicht nur vor dem Abflug durchgeführt – vor allem wird auch bei der Einreise kontrolliert, um zum Beispiel unerlaubte Einwanderung zu unterbinden. Heute gibt es auf einigen Flughäfen bereits automatische Passkontrollen. Dies geschieht mit Hilfe spezieller Lesegeräte, auf die man seinen Pass auflegt, so dass dieser dann gescannt wird. Dafür wird jedoch ein maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten benötigt.

 

 

Passagierlisten

Auf Passagierlisten werden alle Fahr- oder Fluggäste durch eine Transportfirma vor einer Fahrt oder einem Flug erfasst. Buchen Reisewillige eine Passage mit dem Schiff oder einen Flug mit dem Flugzeug, so werden sie namentlich auf einer Liste erfasst. Diese verzeichnet nicht nur die Namen der Passagiere, sondern auch die Route, Flug- und Buchungsnummer. Aus diesem Grund sind die Listen auch nicht öffentlich und unterliegen dem Datenschutz. Passagierlisten gab es bereits im 19. Jahrhundert, als Menschen zu Tausenden über den Atlantik nach Amerika übersiedelten. Sucht man zum Beispiel nach einem Vorfahren, der in die USA ausgewandert ist, helfen alte Passagierlisten dabei, seine Spur wieder zu finden. Auf den damaligen Listen wurden nämlich nicht nur die Namen der Menschen erfasst, sondern auch deren letzte Wohnorte und häufig auch die Geburtsorte. Zudem spielen alte Listen, die in Archiven aufbewahrt werden, eine große Rolle in der Ahnenforschung. Heute sind Passagierlisten nicht zuletzt für die internationalen Sicherheitsbehörden wichtig. Vor allem die USA haben seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 ein gesteigertes Interesse an den Listen der Fluggesellschaften. Dies geht sogar so weit, dass die Gesellschaften jetzt bereits vor dem Abflug einer Maschine in die USA die Listen der Reisenden an die US-Behörden übermitteln sollen. Dies hätte laut den Airlines jedoch zur Folge, dass Passagiere mit wesentlich längeren Check-In-Zeiten zu rechnen hätten. Außerdem wisse man erst, wer tatsächlich in einem Flugzeug sitze, wenn sich dieses schließlich in der Luft befinde. Wenn ein Flugzeug oder ein Schiff einmal verunglücken, helfen Passagierlisten dabei, die Reisenden zu identifizieren.

 

 

 

 

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