Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -
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Bestechlichkeit in Deutschland

In Deutschland sind angeblich alle Menschen vor dem Gesetz gleich. So steht es jedenfalls auf dem Papier. In Wahrheit ist es vor Gericht ganz anders. Wer diskret bezahlt, der ist gleicher als andere. Nur sprechen sollte man besser nicht darüber. Jedenfalls nicht zu konkret. Und schon gar keine Namen nennen. Diese Erfahrung machte vor wenigen Tagen Petra K. Am 6. August 2013 gab es bei ihr eine Hausdurchsuchung. Die Marketingexpertin eines großen deutschen Unternehmens hatte zuvor auf ihrer privaten Internetseite regelmäßig darüber berichtet, welche Richter und Staatsanwälte finanzielle Anreize entgegennehmen. Wohlgemerkt: Die Durchsuchung gab es nicht etwa bei den bestechlichen Richtern und Staatsanwälten, sondern bei jener Frau, die das aufgedeckt hatte.

Konten in Liechtenstein und der Schweiz

Petra K. hat auf diesem Gebiet mehr Kenntnisse als ein Durchschnittsbürger. Seit Jahren schon lebt sie mit einem der bekanntesten deutschen Juristen zusammen. Und sie ist Schöffin an der Strafkammer eines Gerichts. Petra K. war wie vom Schlag getroffen, als der Durchsuchungstrupp morgens um 6 Uhr vor ihrer Haustür stand. Der offenkundig vorgeschobene Vorwurf lautete: Verdacht auf Volksverhetzung. Inzwischen weiß die Frau, dass ihre Rechner nur deshalb beschlagnahmt wurden, weil man wissen will, woher sie die vielen brisanten Informationen hatte. Man will ihre Informationsquellen abstellen. Damit Deutschland zumindest nach außen hin wieder wie ein guter Rechtsstaat aussieht. Die Öffentlichkeit soll besser nicht erfahren, was Recht in Deutschland kostet und wie viel Geld Richter für ein Gefälligkeitsurteil nehmen. Man muss nicht lange darüber spekulieren, ob deutsche Richter bestechlich sind. Man kann das ganz leicht nachweisen. Denn spätestens mit der Diskussion um den Ankauf von gestohlenen Steuersünderdaten wurde ja schon im Jahre 2010 bekannt, dass eben auch deutsche Richter und Staatsanwälte in Liechtenstein und der Schweiz Gelder auf Konten und Stiftungen eingezahlt haben. Ein durchschnittlicher deutscher Richter verdient in seinem Amt aber ganz sicher nicht genug, um in Liechtenstein und in der Schweiz Konten und Stiftungen zu unterhalten. Bei den Namen, welche auf den Steuersünder-CDs gefunden wurden, handelte es sich vorwiegend um Fälle, wo von der deutschen Industrie Schmiergeld für gefällige Urteile gezahlt worden war. Es gab parallel mehrere Strafanzeigen wegen Bestechlichkeit deutscher Richter an der Patentkammer Düsseldorf, am Oberlandesgericht Düsseldorf, am Landesarbeitsgericht Köln, am Arbeitsgericht Köln und am Amtsgericht Köln. Doch es gab keine weiteren Ermittlungen. Denn die Staatsanwaltschaften sind ja (wie auch in Österreich) weisungsgebunden und damit direkt dem Landes- und Bundesjustizministerium unterstellt. Sie müssen die »Anweisungen von der Politik befolgen«. Und ebenso wie im Falle von Politikern und Gewerkschaftsführern, die nach den Steuer-CDs in der Schweiz und Liechtenstein Konten unterhalten, durfte eben auch bei Richtern nicht ermittelt werden. Erinnern wir uns: Deutsche Politiker haben im Juni 2013 mit den Stimmen von Union und FDP im Bundestag schärfere Korruptionsregeln für Abgeordnete verhindert. Es soll eben besser nicht bekannt werden, wer von den Abgeordneten bestechlich ist. Und das Gleiche gilt auch für Richter. Zeitgleich forderten unsere Politiker, dass korrupte Ärzte stärker bestraft werden. Bei den einen muss man also wegschauen, auf die anderen zeigt man mit dem Finger. Klar ist seit den Steuer-CDs: Richterliche Nebeneinkünfte aus Bestechung werden gern diskret über Liechtenstein und die Schweiz gezahlt, wenn es um Interessen der Industrie geht. Etwa bei Patentstreitigkeiten. Wenn ein Erfinder sein Recht auf sein Patent vor Gericht durchsetzen will und die Industrie dem Richter diskret Geld dafür anbietet, dass der Erfinder leer ausgeht, dann kann man erahnen, wer in dem Verfahren obsiegen wird.

Deutsche  Richter sind bestechlich richter justiz götzl reihe

Wie aber sieht es bei Strafverfahren aus? Thomas Wings ist Rechtsanwalt. Der in Gladbeck tätige Strafverteidiger weiß, was in deutschen Gerichten passiert. Und er ist einer von wenigen, der offen darüber spricht. Wings behauptete schon 2011, in der letzten Zeit bekomme er »auffällig häufig Aufforderungen dahingehend, den entscheidenden Justizpersonen, also meistens Richterinnen und Richtern, ein erhebliches Sümmchen an Bargeld anzubieten, um diese zu einer bestimmten, für den Mandanten positiven Entscheidung zu veranlassen«. Im Klartext: Er soll Richter bestechen. Aber kann man sich vorstellen, dass deutsche Richter Geld annehmen, um Urteile so zu fällen, wie es der Geldgeber gern hätte? Strafrechtler Wings sagt: »Da ich solche Angebotsaufforderungen nun öfter vernehme – manchmal mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit – und auch Kolleginnen und Kollegen manchmal davon berichten, frage ich mich inzwischen, wie viele Entscheider tatsächlich Geld angeboten bekommen und dies sogar annehmen. Angebote dahingehend wird es sicherlich einige geben, da braucht man ja keinen Anwalt als Mittler für. Ich gehe zwar davon aus, dass die allermeisten ablehnen werden, aber alle? Kann ich mir nicht vorstellen. Schade, dass der Deutsche Richterbund hierzu keine Statistiken veröffentlicht.«

Bei einzelnen Protagonisten wage er zu behaupten, »dass da für Geld eine Menge geht«. Nach einer Studie von Transparency International ist Deutschland in der internationalen Korruptionsstatistik immerhin inzwischen eine Art Bananenrepublik beim Thema Bestechung. Man spricht nur nicht darüber. Frank Fahsel, ein ehemaliger Richter am Stuttgarter Landgericht, geht mit seinen früheren Kollegen aus den Reihen der Justiz hart ins Gericht. Er schreibt über seine Zeit als Richter: »Ich (…) war Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt (…). Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht >kriminell< nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie par Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen (…). In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor

justiz1
einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.« Auch der frühere Präsident des Kasseler Landgerichts, Richter Werner Eisenberg, hat offenkundig geglaubt, dass Korruption in Deutschland bei Beamten eine Selbstverständlichkeit ist. Der Mann musste sich vor dem Amtsgericht Schwalmstadt wegen Trunkenheit am Steuer, Brandstiftung und Bestechung verantworten. Der bekannte Richter war mit 2,37 Promille Alkohol Auto gefahren, hatte sich auf einem Feldweg festgefahren und mit dem heißen Katalysator seines Fahrzeuges ein Getreidefeld in Brand gesetzt. Auf dem Polizeirevier versprach er anschließend den ermittelnden Polizisten viel Geld, wenn sie die Augen zudrückten. So ist das in Deutschland. Aber es ist selten, dass die Öffentlichkeit etwas über korrupte Richter und Staatsanwälte erfährt. So wie in Stendal. Da hatte ein Magdeburger Amtsrichter Insolvenzverwaltern Aufträge zugeschanzt und im Gegenzug finanzielle Vorteile bekommen: Autos, Computer und Kreditablösungen.

 

 

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