Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -
      Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -

Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Staaten haben die Verpflichtung ihre EinwohnerInnen vor Übergriffen Dritter zu schützen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, steht ihnen ein umfassendes Instrumentarium einschließlich Gewaltmonopol, Polizeiapparat und Strafvollzug zur Verfügung, mit dessen Hilfe sie in die Freiheiten Einzelner zum Schutz der Allgemeinheit einschränken können. Wie in nahezu allen Bereichen gesellschaftlichen Zusammenlebens stellt sich dabei die Frage nach der Legitimität und Verhältnismäßigkeit zwischen individuellen Freiheiten und kollektiven Bedürfnissen.

Während Beschränkungen der Rechte von Individuen in vielen Fällen gerechtfertigt und notwendig sind, können staatliche Eingriffe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit aufgrund ihres besonderen Zwangscharakters bisweilen soweit gehen, dass sie unmittelbar die Menschenwürde des Einzelnen berühren und daher nur in besonders reglementierten Ausnahmesituationen oder – in manchen Fällen – sogar überhaupt nicht in das utilitaristische Kalkül einbezogen werden dürfen; darüber hinaus verlangen diese Einschränkungen eine kontinuierliche Kontrolle. Im Kontext dieser Überlegungen arbeitet das HuDi-Team (HuDi - Human Dignity and Public Security) des BIM an der Bekämpfung und Verhütung von Folter und dem Schutz derMenschenrechte von Menschen in Gefangenschaft.

Basierend auf langjähriger praktischer Erfahrung im Monitoring von Haftanstalten weltweit, sowie auf umfangreichen theoretischen Kenntnisse über die internationalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen des Verbots von Folter und Misshandlung im weitesten Sinne, beschäftigt sich das HuDi-Team vor allem mit den folgende Fragen:

  • Welche Maßnahmen tragen zur Bekämpfung und Verhütung von Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bei?
  • Wie können die Menschenrechte von Häftlingen geschützt werden?

Das HuDi-Team betrachtet das komplexe Phänomen der Folter und anderer Formen von Misshandlung, das in erster Linie - aber nicht ausschließlich - Personen, denen die persönliche Freiheit entzogen ist, betrifft, aus einer ganzheitlichen und interdisziplinären Sicht, um es wirksam zu bekämpfen. Dieser Ansatz beinhaltet unter anderem effektive Ermittlungen zur Aufklärung von Foltervorwürfen, welche auf einer soliden strafrechtlichen Bestimmung zu Folter beruhen; das Erheben von forensischen Beweisen von Folter; Verfahrensgarantien für inhaftierte Personen, wie zum Beispiel das Recht auf einen Anwalt oder das Recht, Familienangehörige von einer Verhaftung zu informieren; sowie die Einrichtung von internen und unabhängigen externen Kontrollmechanismen wie vom Fakultativprotokoll zur UNO Anti-Folterkonvention (OPCAT) vorgesehen; darüber hinaus bildet in diesem Zusammenhang das Recht von Folteropfern auf Rehabilitation einen weiteren wichtigen Teilaspekt.

 

 

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