Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -
      Europäische Institut für Menschenrechte - Prof. Dr. Dr. Ümit Yazıcıoğlu -

Menschenrechte - Was sind Menschenrechte?

Titel / Referat: Menschenrechte - Was sind Menschenrechte?

Schlagwörter: Die Geschichte der Menschenrechte, Menschen und das Grundgesetz, Menschenwürde, der höchste Rechtswert, Menschenrechtsverletzungen Hausaufgabe, Referat

 

Menschenrechte

Definition: 
Allgemein werden darunter die "angeborenen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten, die dem einzelnen schon aufgrund seines Menschseins zustehen und die deshalb im Unterschied zu den Bürgerrechten von der Staatsangehörigkeit unabhängig sind" verstanden.

Heute gilt in vielen anerkannten Kulturen die "goldene Regel" die besagt: Wir wollen andere so behandeln, wie wir von anderen selber behandelt werden wollen. Diese Idee der natürlichen Gleichheit und Freiheit aller Menschen formulierte schon die Schule im 3. vorchristlichen Jahrhundert. Das eine Übereinstimmung zwischen diesen Ideen und dem Recht nicht zwingend ist, zeigt ein Blick in die Geschichte:


Die Geschichte der Menschenrechte
Schon in der Antike ist der naturrechtliche Gedanke von Menschen- und Bürgerrechten entstanden. Durch die Scholastik und die Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts wurden die Menschenrechte philosophisch und politisch weiterentwickelt und erstmals verfassungsrechtlich in der Habeaskorpusakte und der Bill of Rigths gewährleistet. Während der Französischen Revolution erfolgte die berühmte Déclaration des Droits de l’homme et du citoyen (1789), in der die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zum Ausdruck kamen. Im 19. Jahrhundert wurden Grundrechtskataloge fast in alle europäischen Verfassungen aufgenommen. Nach modernen Theorien des Völkerrechtes sind die Grundrechte auch völkerrechtlich unantastbar und unverletzlich.

Habeas-Corpus-Akte (lateinisch: „du mögest den Körper haben“), englisches Gesetz aus dem Jahr 1679, in dem erstmals der Schutz gegen willkürliche Verhaftungen gewährleistet und ein rasches Verhör des Beschuldigten garantiert wurde. Die Bezeichnung ist der damaligen Einleitungsfloskel in den Haftbefehlen entnommen. Der Grundsatz, dass niemand ohne unverzügliche gerichtliche Untersuchung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Haft genommen und festgehalten werden dürfe, wurde zu einem zentralen Bestandteil des englischen und amerikanischen Rechts. Als Kennzeichen rechtsstaatlicher Ordnung fand er zudem Eingang in zahlreiche demokratische Verfassungen, so auch ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Scholastik (von lateinisch schola: Schule), philosophische und theologische Bewegung, die mit Hilfe der natürlichen menschlichen Vernunft und insbesondere der Philosophie des Aristoteles versucht, übernatürliche Phänomene der christlichen Offenbarung zu verstehen. Die Strömung, die von Mitte des 11. bis Mitte des 15. Jahrhunderts den Diskurs an den christlichen Hochschulen und Universitäten Europas bestimmte, wollte letztlich die Philosophie der Griechen und Römer mit dem religiösen Wissen des Christentums zu einem geordneten System verbinden. In einem weiteren Sinn bezeichnet der Begriff Scholastik die charakteristische Geisteshaltung und die philosophischen Methoden der genannten Epoche oder eine ähnlich geartete Denkweise zu anderer Zeit. Als Scholastiker galten ursprünglich die führenden Köpfe der mittelalterlichen Klosterschulen, aus denen sich später die Universitäten entwickelten, doch bezog sich der Terminus schon bald auf alle Gelehrten, die Philosophie oder Theologie an einer Hochschule unterrichteten.

Bill of Rights, in den ersten zehn Zusatzartikeln der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika niedergelegter Grundrechtskatalog, in dem die Rechte des Einzelnen gegen Eingriffe der Bundesregierung niedergelegt sind und die Beeinträchtigung bestehender Rechte verbietet. Diese Vorschriften gehen zurück auf drei verschiedene Dokumente: die Magna Charta, die Petition of Rights und die Declaration of Rights aus dem Jahr 1774. Virginia und Massachusetts hatten 1776 bzw. 1780 solche Grundrechte in ihren ursprünglichen Landesverfassungen verankert und weigerten sich, ebenso wie New York und Pennsylvania, die neue Bundesverfassung ohne eine Ergänzung um Schutzbestimmungen für den einzelnen Bürger zu ratifizieren. 1790 legte der Kongress zwölf Zusätze vor, von denen zehn als Artikel I bis X 1791 angenommen wurden.

Völkerrechtlich spielten die Menschenrechte zunächst keine Rolle. Das staatliche Interesse war darauf gerichtet, durch Handels-, Freundschafts- oder Niederlassungsverträge die internationalen Spannungen auszugleichen. Eine Verletzung des eigenen Bürgers durch einen anderen Staat war nur als Verletzung eines Staatsvertrages, aber nicht als Menschenrechtsverletzung relevant.

Erst unter dem Eindruck der Menschenrechtsverletzungen des 2. Weltkrieges gelang der Wandel. Es entstand die Europäische Menschenrechtskonvention, der die BRD am 7. August 1952 beigetreten ist. Europäische Menschenrechtskonvention, eine 1950 von den Mitgliedern des Europarates geschlossene Konvention, mit der sie sich verpflichten, allen Personen, die ihrer Herrschaft unterstehen, bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Vor allem die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Rechte werden geschützt, insbesondere das Recht auf Leben, Freiheit von der Sklaverei, Koalitionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz vor der Folter, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens. Um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten, wurden die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet (beide mit Sitz in Straßburg).

1945 bekräftigte die Charta der vereinten Nationen den Glauben an die Grundrechte des Menschen und setzte sich das Ziel, durch internationale Zusammenarbeit die Achtung von Menschenrechten zu fördern und zu festigen. 1948 beschloss die UN der Generalversammlung die allgemeine Erklärung der Menschenrechte die den Inhalt der Menschenrechte aufzählt. Einen großen Schritt zur internationalen Garantie der Menschenrechte machte der internationale Pakt über Bürgerliche und politische Rechte.1966 wurde das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beschlossen. Zu erwähnen ist auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1989. Wichtiger ist die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 und die Gleichstellung von Mann und Frau von 1976. Die westafrikanischen Sklaven, die nach Amerika verschleppt wurden, die einem religiösen Fanatismus geopferten Frauen im Mittelalter und in Indien, die von unseren Großeltern vernichteten, als unwert definierten Menschen dürfen diese Theorien wenig getröstet haben.


Entscheidend ist daher: Was ist Recht?


Die Menschen und das Grundgesetz 
Es wurde schon immer gesagt, das die Idee der Menschenrechte Eingang in die nationalen Verfassungen fand. Das Grundgesetz enthält in seinem 1. Artikel das Bekenntnis zu der Unantastbarkeit der Menschenwürde als oberstes Verfassungsgut.


Die Menschenwürde ist der "höchste Rechtswert"! 
Artikel 1 Abs. 2 enthält darüber hinaus in dem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt, ein "Versprechen an die Völkergemeinschaft" das durch Artikel 1 Abs.3 für die Gesetzgebung als unmittelbar geltendes Recht bindend erklärt wurde. Die Menschenrechte sind Bestandteil unserer Verfassung!


Der Inhalt der Menschenrechte:

Zum unstrittigen Inhalt zählt:

  • das Recht auf Leben
  • das Verbot von Folter
  • das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
  • das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit
  • das Recht auf Rechtsschutz, gerichtliches Gehör und Schutz der Menschenwürde der Gefangenen, sowie die Unschuldvermutung
  • das Verbot der Diskriminierung
  • das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung
  • das Recht auf Achtung der privaten Sphäre
  • das Recht auf Schutz der Ehe und Familie
  • das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit

Es wird keine ernsthafte Diskussion darüber geben, dass all diese Rechte in Deutschland als Menschenrechte akzeptiert sind, auch wenn sie teilweise (wie etwa bei der Versammlungsfreiheit) eingeschränkt werden können. Dieser Rechtkatalog beschreibt die zivile Welt. So hat ein Staat seine Menschen zu behandeln, ohne das es um Staatsangehörige oder Ausländer geht.


Menschenrechtsverletzungen

Die folgenden Punkte verletzen die Menschenrechte:

  • die Rüstungsexporte
  • Folter
  • Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Kindern
  • Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen
  • die Drittstaatenregelung
  • Menschenrechtsverletzungen an politischen Gefangenen 

    und es gibt viele weitere Menschenrechtsverletzungen!


Menschenrechtsorganisationen

  • Amnesty international (erklärt wer, was, wie, wo macht)
  • DEMIRA e.V. (erklärt, wie, wo, wer, was macht)
  • Brot für die Welt
  • Deutsche Welthungerhilfe
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Internationale Gesellschaft
  • Internationales Rotes Kreuz
  • Misereor - Not in der Welt
  • teere des Hommes
  • teere des Femmes
  • UNICEF


Wie man sich für Menschenrechte einsetzten kann!

Auf die Frage: "Was heißt frei sein?" gab Voltaire einmal die Antwort: "Es heißt die Menschenrechte kennen; denn kennt man sie einmal, so verteidigt man sie von selbst"

Man kann:

  1. in Menschenrechtsorganisationen oder internationalen Hilfswerken mitarbeiten
    • amnesty international
    • Gesellschaft für Menschenrechte
    • Weltkinderhilfe UNICEF
    • Kirchliche Hilfswerke "Brot für die Welt" und Misereor
    • Deutsches oder internationales Rotes Kreuz
    • deutsche Welthungerhilfe
  2. sich politisch engagieren, in dem man
    • in Diskussionen seine Meinung äußert
    • an politischen Veranstaltungen teilnimmt
    • Leserbriefe an Zeitungen schreibt
    • an außerschulischen, politischen Veranstaltungen teilnimmt
  3. in seiner Umgebung für Menschlichkeit sorgen
    • für Benachteiligte eintreten
    • Schwächere schützen
    • Verantwortung übernehmen
    • alte und allein stehende Menschen betreuen
    • ausländische Mitschüler unterstützen
    • bei Sammel- und Spendeaktionen sozialer Hilfswerke mithelfen


Probleme der Menschenrechtspolitik

  • Die Menschenrechte werden aufgrund ihrer historischen Entwicklung von anderen Staaten oft als typisch europäische Rechte betrachtet
  • Staaten wie China, Myanmar, Kuba und insbesondere islamische Staaten vertreten Auffassung, es handle sich bei der Menschenrechtspolitik der UN um eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten
  • Besonderes Problem: Minderheitenschutz lange Zeit in der internationalen Politik ausgeklammert
  • Zwei neue Deklarationen der Generalversammlung, Einsetzung eines hohen Kommissars für Minderheiten
  • Kürzung von Entwicklungshilfe: Probleme der Legitimation und des Maßstabes, an welchem der Menschenrechtsstandart in dem betroffenen Empfängerstaat gemessen werden soll

 

 

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