Der „Verfassungsschutz“ ist schädlich
Seit der Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im Jahre 1950 verging kaum ein Jahr, in dem die Medien nicht über skandalträchtige Vorkommnisse bei dem Bundesamt oder einem der Landesämter (LfV) berichteten. Die Anzahl der Fälle von Verfehlungen, Skandalen oder ungewöhnlichen Vorkommnissen, die von den Medien dokumentiert wurden, ist gewaltig. Wir beschränken uns auf die Darstellung der Ereignisse und Entwicklungen, die uns in besonderer Weise symptomatisch erscheinen.1
Die Fluktuation in den Führungsetagen der Ämter und die strukturelle Gegenwärtigkeit der nationalsozialistischen Vergangenheit
Den ersten großen politischen Skandal löste Otto John als erster Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) aus. John gehörte zu den Widerstandskämpfern um Stauffenberg. Ihm war die Flucht nach England gelungen. Durch Einflussnahme der britischen Besatzungsmacht wurde er 1950 zum ersten Präsidenten des BfV berufen. 1954 verschwand er unter bis heute ungeklärten Umständen und tauchte in Ostberlin wieder auf. Von dort aus begründete er seinen Wechsel in die sowjetisch besetzte Zone mit dem Wiedererstarken der restaurativen Kräfte in der Bundesrepublik, die einst den Nationalsozialismus an die Macht gebracht hätten. Es ist bis heute nicht geklärt, wie John damals nach Ostberlin kam, ob aus freien Stücken oder ob er verschleppt wurde, wie er nach seiner Rückkehr in den Westen 1955 behauptete. Vom Bundesgerichtshof wurde er später wegen Landesverrates zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.
1955 wurde Hubert Schrübbers zum neuen Leiter des BfV bestellt. Durch dessen Personalpolitik wurde Otto John in seiner in Ostberlin geäußerten Kritik nachträglich bestätigt. Unter Schrübbers wurden viele hohe Positionen im Bundesamt mit ehemaligen SS- und SD-Angehörigen besetzt. Bekannt wurde dies im Zusammenhang einer Telefonabhöraffäre 1963. Zwei Mitarbeiter des BfV berichteten dem Spiegel über die ungezügelte Abhörwut des Bundesamtes sowie über Differenzen zwischen Altnazis und Mitarbeitern ohne braune Vergangenheit innerhalb des Bundesamts. Auf Antrag der SPD setzte daraufhin der Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Telefonabhöraffäre ein.
Der Spiegel recherchierte anlässlich dieser Affäre über die Personalbesetzung des Kölner Amtes und konnte mehrere „Verfassungsschützer“ namentlich benennen, die als Mitglieder der SS, des SD und der Gestapo bis Kriegsende tätig waren. Entlassen wurden diese Mitarbeiter nicht, weil sie als „Spezialisten“ und „Könner“, als „das beste Pferd im Stall“ galten und durch die Entlassung „ein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko eingegangen würde“. Hubert Schrübbers musste 1972 zurücktreten, nachdem auch seine Tätigkeit in der NS-Justiz während der Zeit des Nationalsozialismus bekannt geworden war.
Die Ideologie und die Feindbilder dieses Personenkreises haben die Organisations- und Denkstruktur und damit die politisch einseitig ausgerichtete Arbeit der Ämter des Inlandgeheimdienstes weitestgehend beeinflusst und wirken bis heute nach. Der (Verfassungs-)Feind kommt vor allem von links.2
Zu den weiteren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bleibt festzustellen: Fast alle mussten auf Grund von Skandalen, Versäumnissen, persönlichen Unzulänglichkeiten etc. vorzeitig zurücktreten oder wurden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt:
1975 Günter Nollau – Entdeckung des DDR-Spions Günter Guillaume;
1983 Richard Meier – Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall;
1985 Heribert Hellenbroich – wegen Hansjoachim Tiedge, Regierungsdirektor beim BfV, zuständig für die Spionageabwehr, er setzte sich in die DDR ab;
1985-1987 Ludger-Holger Pfahls – späterer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, 2005 verurteilt wegen dortiger Vorteilnahme und Steuerhinterziehung, 2011 wegen Betruges und Bankrott; gehört nicht in diese Reihe vorzeitig zurückgetretener Präsidenten, zeigt aber die dort anzutreffenden Dispositionen an;
1995 Eckart Werthebach – Verdacht auf Geheimnisverrat; und zuletzt
2012 Heinz Fromm – wegen der Aktenvernichtung im Zusammenhang mit den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU).
Auch bei den Landesämtern sind immer wieder Rücktritte auf Grund von Skandalen zu verzeichnen. Beispiele:
1973 wurden der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz von Baden Württemberg, Peter Lahnstein sowie dessen Leiter der Abteilung Spionage F.-J. Schülke entlassen, weil sie dem V-Mann und ehemaligen CDU Abgeordneten Julius Steiner, der zuvor vom französischen Geheimdienst und auch vom BND wegen Unzuverlässigkeit abgeschaltet worden war, „schier unbegrenzten nachrichtendienstlichen Kredit“ eingeräumt hatten.3
Im Juni 2000 wurde der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Helmut Roewer (der vorher als Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium für das Bundesamt zuständig war) vom Dienst suspendiert. Im thüringischen Landesamt hatte es zuvor schon eine Reihe von Pannen und Indiskretionen gegeben. Auslöser war letztendlich die Affäre um den V-Mann Thomas Dienel, einen führenden Rechtsradikalen in Thüringen, der sein Spitzelhonorar von rund 25 000 Euro in Werbematerial für die rechtsextreme Szene investierte.4
Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz wurde Ende 2000 von Innensenator Eckhart Werthebach auf Grund zahlreicher Affären aufgelöst und als Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres zugeordnet. Sein Präsident, Eduard Vermander, war wegen dieser Skandale zuvor zurückgetreten. Nach der Skandalserie wurden die Hälfte der Mitarbeiter und die gesamte Führungsspitze ausgetauscht.5 2001 wurde die vorherige Mitarbeiterin beim Berliner Datenschutzbeauftragen Claudia Schmidt zur Leiterin der neuen Verfassungsschutzabteilung bestellt.
Im März 2009 wurde der Leiter des Verfassungsschutzes von Mecklenburg-Vorpommern Jürgen Lambrecht durch Innenminister Lorenz Caffier (CDU) abgelöst. Begründet wurde dies mit „einer strategischen Neuausrichtung“ des Verfassungsschutzes bedingt durch „Veränderungen in der terroristischen Bedrohung“ und einem „verstärkten Auftreten des Rechtsextremismus“. Darüber war es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Innenminister und Lambrecht gekommen. Aus Sicherheitskreisen war Lambrecht vorgeworfen worden, die Bekämpfung des Rechtsextremismus vernachlässigt zu haben – in einem Land, das als Hochburg für neonazistische Gruppen gilt.6
Claudia Schmidt, seit 2001 Leiterin der Verfassungsschutzabteilung beim Berliner Innensenator mit der Aufgabe, den Verfassungsschutz in Berlin nach Skandalen und Affären neu zu strukturieren, trat 2012 nach dem Skandal um die Vernichtung von Akten mit möglichem Bezug zu den Morden des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) zurück. Schon zuvor mussten im Zusammenhang mit dieser Affäre die Amtsleiter von Thüringen (Thomas Sippel), Sachsen (Reinhard Boos) und Sachsen-Anhalt (Volker Limburg) zurücktreten.
Bei fast allen Rücktritten und Versetzungen übernahmen die Amts- und Abteilungsleiter der Verfassungsschutzbehörden die Verantwortung für Fehler ihrer MitarbeiterInnen. Während sie die Behörde verließen, blieben die leitenden Mitarbeiter, unter deren direkter Aufsicht die Fehler, Unzulänglichkeiten und skandalträchtigen Vorkommnisse passierten, mit wenigen Ausnahmen weiter in ihren Ämtern.
Der deutsche Sonderweg: Berufsverbote
Die Ministerpräsidenten der Länder und der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) beschlossen am 28. Januar 1972 die obligatorische Überprüfung jedes Bewerbers und jeder Bewerberin um eine Beamtenstelle auf ihre Verfassungstreue. Dieser Beschluss war weder ein Akt der Gesetzgebung, noch hatte er Gesetzeskraft. Es handelte sich um eine einvernehmlich vereinbarte Anweisung der Ministerpräsidenten an die Behörden in Bund und Ländern. Die Prüfung auf Zweifel an der Verfassungstreue der BewerberInnen wurde in die Hände des „Verfassungsschutzes“ gelegt. Deren Wirkungsbereich wurde damit stark erweitert. Zu ihren Aufgaben gehörte fortan das umfassende Sammeln von Informationen jeglicher Art über die politische Betätigung eines großen Teils der Bevölkerung. Die Informationsbeschaffung erfolgte auch mit Hilfe nachrichtendienstlicher Mittel und beschränkte sich nicht nur auf die Mitgliedschaft in „verdächtigen“ politischen Parteien, sondern reichte von Unterschriften unter Offene Briefe, das Verteilen von Flugblättern, die Teilnahme an und Anmeldung von Demonstrationen bis hin zur Auflistung von Artikeln und Büchern mit vermeintlich verfassungsfeindlichem Inhalt. Alles wurde gesammelt und ausgespäht.7 Die Verfassungsschutzbehörden wurden zur inoffiziellen Einstellungsbehörde, von ihnen zusammengestellte Informationen galten als ausreichende Belege, um Bewerber z. B. für eine Lehramtsstelle abzulehnen, weil an ihrer „Verfassungstreue“ angebliche Zweifel bestünden. Dabei schaute der Dienst fast ausnahmslos nach links.
Mehr als drei Millionen KandidatInnen wurden in den 1970er und 1980er Jahren vom „Verfassungsschutz“ auf ihre „Verfassungstreue“ überprüft, gegen 11 000 wurde ein Verfahren eingeleitet. 1 250 Bewerber wurden abgelehnt und 265 Beamte aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Etwa zwei Drittel der Betroffenen wurde die Mitgliedschaft in der DKP angelastet, einer zugelassenen und außerdem politisch bedeutungslosen Partei.8
1995 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dennoch verweigerte noch 2004 Annette Schavan, damals Kultusministerin in Baden Württemberg, dem Heidelberger Realschullehrer Michael. Csaszkócy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst. Csaszkócy war 12 Jahre lang vom Verfassungsschutz überwacht worden. Das Berufsverbot wurde mit seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg begründet. Im März 2007 urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass dem Lehrer die Einstellung zu Unrecht verweigert worden sei. Im Herbst 2007 wurde er wieder eingestellt, das Landgericht Karlsruhe sprach ihm für den mit dem dreijährigen Berufsverbot verbundenen Verdienstausfall eine Entschädigung von 32 000 Euro zu.
Auch 40 Jahre nach dem Radikalenerlass warten manche Betroffene bisher vergeblich auf eine Rehabilitation und Wiedergutmachung. Eine größere Zahl der Betroffenen erreichte immerhin nach z. T. jahrelangem Berufsverbot eine Einstellung im öffentlichen Dienst. Zu ihnen gehört auch der jetzige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen).9 Allein das Bundesland Bremen entschuldigte sich bisher öffentlich für die jahrelang verhängten Berufsverbote bei den davon Betroffenen.
Informationen, die Basis
geheimdienstlicher Arbeit
Von der Datensammelwut der „Verfassungsschützer“ – und wie die Grundrechte dabei unter die Räder geraten
Auch der „Verfassungsschutz“ muss sich, was die Speicherung von Daten anbelangt, der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten unterwerfen. Die Datenschützer dürfen über die Ergebnisse ihrer Kontrollen jedoch nicht berichten, weder gegenüber der Öffentlichkeit (in ihren Tätigkeitsberichten) noch gegenüber den von der Speicherung Betroffenen – sofern die Ämter dies nicht wollen. Und die wollen oft nicht. Auf diesem Wege werden die Datenschutzbeauftragten, deren Kontrolle die Datenverarbeitung eigentlich transparent und nachvollziehbar machen soll, selbst Teil des Geheimnisschleiers der Ämter. Das zeigt beispielhaft der 1985 verfasste Prüfbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz über die „Abteilung Linksextremismus“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 17. Juni 1985 über diesen geheimen Bericht, der ihm in Teilen zugänglich gemacht worden war. Demnach hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Baumann 241 Fälle von unzulässiger Datenspeicherung gerügt und deren Löschung gefordert. Der zuständige Bundesinnenminister Zimmermann akzeptierte nur die Hälfte dieser Rügen; und auch nur deshalb, weil der Prüfbericht in die öffentliche und parlamentarische Diskussion geraten war. Die Überwachungspraxis des Verfassungsschutzes ging weiter.
Der Datenschutz-Prüfbericht von 1985 bot einen Einblick in den Datenhunger der Verfassungsschützer: Demnach wurden nicht nur Akten angelegt über Mandats- oder Funktionsträger angeblich verfassungsfeindlicher Parteien, sondern auch über einfache Mitglieder. Gespeichert wurden Bürger, wenn sie einen Aufruf zur Abrüstung unterzeichneten, an Veranstaltungen linker Organisationen teilnahmen, als Demonstranten ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnahmen. Ebenso wurden Autokennzeichen von Fahrzeugen erfasst, die in der Nähe von „politisch anrüchigen“ Veranstaltungen parkten.
Da es der „Linksextremistischen Szene“ an festen Organisationsstrukturen fehle, rechtfertigte der Innenminister die Observation auch unverdächtiger Bürger damit, es sei „nicht [zu] verantworten, auf die Speicherung von Einzelpersonen zu verzichten, weil sie keiner bekannten extremistischen Organisation zugeordnet werden können”. „Informationen über Formen, Inhalte, Ziele und Erfolge extremistischer Aktivitäten gegen demokratische Organisationen“ könnten nur gewonnen werden, „wenn den Verfassungsschutzbehörden auch Unterlagen über demokratische Zielobjekte von Extremisten vorliegen“.10
Das Kölner Bundesamt hatte auch Dateien mit Namen von rund 1700 Gewerkschaftern angelegt, die angeblich der DKP nahe stünden. In den Akten fand sich ein Telefonverzeichnis sämtlicher DGB-Mitarbeiter. Die Grünen, der Schriftstellerverband, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) – sie alle waren im Visier der „Verfassungsschützer“. V-Leute hatten 1982 und 1983 die Parteitage der Grünen observiert, deren Redner und Funktionäre gespeichert. Eine Veranstaltung im hessischen Landtag (!) wurde observiert und die Teilnehmer dokumentiert, weil sie sich mit der Kritik an der Volkszählung befasste.
Die Datenschützer stießen auch auf eine „Kartei P2“. Sie enthielt 16 000 Personen, die nach Ansicht der „Verfassungsschützer“ „konspirativ tätig oder dessen verdächtigt” waren. In der Kartei wurden Persönlichkeitsmerkmale von observierten Personen erfasst, von H 10 bis H 73; H 71 stand zum Beispiel für Homosexuelle.11
Die Datenschutzbeauftragte von Baden Württemberg, Dr. Ruth Leuze, berichtete in ihren Tätigkeitsberichten regelmäßig über die von ihr festgestellten Missstände beim Landesamt für Verfassungsschutz. In ihrem Bericht von 1981 machte sie öffentlich, dass seit 1975 alle Besucherinnen und Besucher von Atomkraftwerken im Land ohne deren Wissen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden – 1980 waren es allein 58 000 Personen. 1981 monierte sie auch die Einsichtnahme des LfV in die gesamten Melderegister mehrerer Kommunen. 1983 berichtete sie über das Ausmaß der Hotelmeldezettelüberprüfung – betroffen waren zwei Millionen Übernachtungsgäste. 1986 monierte Leuze die Sicherheitsüberprüfung von Landratsamtsmitarbeitern im Zusammenhang mit der Zivilschutzübung Wintex/ Cimex sowie die Registrierung von SPD- und Grünen-Politikern auf einem Friedensforum.12
Diese Reihe ungezügelter Datensammlungen kann bis heute weiter geführt werden. In Gorleben sind es die Bürgerinitiativen gegen das Atommüllendlager und die Demonstranten gegen die Atommülltransporte;13 in Berlin war es das Sozialforum, das vom Verfassungsschutz ausgeforscht wurde.14 Für die Begründung der Ausforschung des Sozialforums in Berlin tauchte wieder die Rechtfertigung auf, die Innenminister Zimmermann schon 1985 benutzt hatte, um die Ausforschung demokratischer Organisationen zu rechtfertigten: sie seien Zielobjekte „linksextremistischer Gruppierungen“. So sei es dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz bei seinen Ausforschungen nicht vorrangig um das Sozialforum und seine Mitglieder gegangen, sondern um die gewaltbereiten autonomen Gruppen, die das Sozialforum angeblich für ihre Zwecke nutzen wollten.
Im Januar 2012 meldete Spiegel-online, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Partei „Die Linke“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht würden. Beim Bundesamt seien allein dafür sieben Mitarbeiter beschäftigt, die Kosten betragen ca. 390 000 Euro jährlich. Für die NPD sind im Amt 10 Stellen eingeplant, bei Kosten von ca. 590 000 Euro. Nach einem Bericht der Tageszeitung (taz) vom 22.1.2013 werde „Die Linke“ auf Anordnung des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) seit Mitte November 2012 nicht mehr als Gesamtpartei von Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht, es blieben aber „fünf Zirkel im Blickfeld des Verfassungsschutzes“: die „Kommunistische Plattform“, die „sozialistische Linke“, die „AG Cuba Si“, das „Marxistische Forum“ und das „Diskussionsforum Antikapitalistische Linke“, dem auch viele Parteilose angehören. Von den 76 Fraktionsmitgliedern der Linken im Bundestag werden nicht mehr 27, sondern „nur“ noch 25 überwacht. Acht Mitglieder wurden von der Liste gestrichen, sechs neue Namen sind hinzugekommen, so die Informationen der Tageszeitung.15
Im November 2012 wurde bekannt, dass der niedersächsische „Verfassungsschutz“ einen grünen Kommunalpolitiker und Landtagsmitarbeiter beobachtet – Überwachungsgrund: Hausbesetzung. Er hatte gegen Mietpreiserhöhungen protestiert und an der friedlichen Besetzung eines abrissgefährdeten Hauses, das inzwischen unter Denkmalschutz steht, teilgenommen. Ausgeforscht wurde auch der Grünen-Politiker Jan Wienken. Der „Verfassungsschutz“ begründet die Ausforschung mit seinem Auftrag: der Beobachtung von „extremistischen“ Bestrebungen. Nicht die Grünen oder die Grüne Jugend stünden unter Beobachtung, sondern es gäbe Anhaltspunkte, dass die beiden Parteimitglieder der linksextremen autonomen Szene angehörten16.
2011 erklärten zwei Gerichte die Überwachungsmaßnahmen und das Sammeln und Speichern von Informationen durch den „Verfassungsschutz“ schlicht für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. So entschied das Verwaltungsgericht Köln in seiner Beurteilung der über 38-jährigen Dauerüberwachung des Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner im Februar 2011. Gössner war seit Beginn seiner Studienzeit 1970 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet worden, seine Akte umfasste schließlich 2 000 Seiten. Im Jahr 2005 hatte er zunächst auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten geklagt, danach auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Beobachtung. Im Verfahren wurden dem Gericht lediglich rd. 12 % der über Gössner geführten Akten in lesbarer Form vorgelegt (zumeist handelte es sich um Sammlungen eigener Veröffentlichungen), der große Rest blieb geschwärzt oder vollständig gesperrt, gestützt auf eine Sperrerklärung des Bundesinnenministers. Als Begründung für die Sperre wurden einmal mehr der sog. Quellenschutz und die angebliche Ausforschungsgefahr genannt.17 Gössner obsiegte Ende 2011 auch gegen den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz, der ihn ebenfalls jahrelang beobachtet hatte.
Der Fall Gössner ist kein Einzelfall: Auch der Freiburger Rechtsanwalt Michel Moos, der für die „Linken Liste – Solidarische Stadt“ im Freiburger Gemeinderat saß, wurde über 40 Jahre vom baden-württembergischen Landesamt für Verfassungsschutz dauerüberwacht. Jenes stellte die Überwachung im Februar 2013 ein, wie dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt während des Gerichtsverfahrens mitgeteilt wurde.18
In dem anderen Fall erklärte das Verwaltungsgericht Berlin im Jahr 2012 die mehrjährige Überwachung von sechs Berliner Linken für rechtswidrig. Sie waren verdächtigt worden, Mitglieder der „militanten gruppe“ (mg) zu sein, die Brandanschläge in Berlin verübt haben soll.19 Schon im März 2010 hatte der Bundesgerichtshof die jahrelange polizeiliche Überwachung von drei angeblichen Aktivisten der als „linksextremistisch“ eingestuften „militanten gruppe“ für rechtswidrig erklärt. Für die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachung und Observation durch den Verfassungsschutz habe „zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht“ bestanden.20
V-Leute
„[D]er V-Mann ist ein geheimer, der jeweiligen Behörde nicht angehörender (freier) Mitarbeiter der Nachrichtendienste, der auf längere Zeit gegen Bezahlung mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet und in der Regel wegen seiner Zugehörigkeit aus einem Beobachtungsobjekt geheim berichten kann“, so die euphemistische Definition aus der Sicht der Dienste.21
V-Leute22 sind notwendiger Weise aktive Unterstützer jener extremistischen Gruppierungen, die der „Verfassungsschutz“ für „extremistisch“ hält und überwachen will. Es handelt sich dabei oft um zwielichtigen Personen, häufig auch mit kriminellem Vorleben. Deren Informationen werden mit Geld erkauft. Trotz aller Skandale wollen die Verfassungsschutzämter auf diese V-Leute nicht verzichten, weil sie befürchten, sonst von Informationen aus den „rechts- oder linksextremistischen“ Gruppen abgeschnitten zu sein. Der Schaden für unser Gemeinwesen, den der Einsatz von V-Leuten mit sich gebracht hat, lässt die Ämter ungerührt. Erinnert sei nur an das 2003 wegen „fehlender rechtsstaatlicher Mindestanforderungen“ gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Damals nahmen zu viele V-Leute des „Verfassungsschutzes“ Führungspositionen in der Partei ein, weshalb für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr zu unterscheiden war, welcher Politik-Anteil in diesen Gruppen auf Initiative der staatlichen bezahlten Zuträger zurückzuführen war.23
Das ganze Ausmaß der Unterwanderung der NPD seit 1970 dokumentieren und beschreiben erstmals Ute Scheub und Wolfgang Becker in ihrem Aufsatz „Verfassungsschutz in der Neonazi-Szene“.24 Noch ausführlicher schildert Rolf Gössner die für einen demokratischen Rechtsstaat problematische Situation in seinem Buch „Geheime Informationen. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates“.25
Gemessen an der heutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wäre das KPD-Verbot vom 17. August 1956 höchst wahrscheinlich gescheitert. Schon damals hatte der „Verfassungsschutz“ in allen relevanten Führungsebenen der kommunistischen Partei seine Informanten.26 Die jüngste Skandalchronik über V-Leute im Umfeld des NSU findet sich in dem Buch von Claus Leggewie und Horst Meier27, die ebenfalls eine Abschaffung des „Verfassungsschutzes“ fordern.
Wir verzichten auf eine Auflistung der Vielzahl bekannt gewordener Fälle vom skandalträchtigen Wirken von V-Leuten. Eine ausführliche Darstellung der Aktivitäten von V-Leuten im Umfeld des NSU erwarten wir von den verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Wir haben jedoch schlimmste Befürchtungen, wenn wir berücksichtigen, was bisher schon möglich war.
Zwei der eklatantesten Fälle aus den 1970er Jahren müssen hier erwähnt werden: das „Celler Loch“ und der Skandal um den Mord an dem V-Mann Ulrich Schmücker.
Am 25. Juli 1978 riss kurz nach Mitternacht im niedersächsischen Celle eine Detonation ein Loch in die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt. Dort saß damals der verurteilte Terrorist Sigurd Debus ein. Für das Landeskriminalamt fiel der Verdacht sofort auf linke Terroristen im Untergrund, die ihren Genossen befreien wollten. Debus selbst wusste von der Aktion nichts. Der Fall wurde acht Jahre lang nicht aufgeklärt. Dann kam im Zusammenhang mit der Affaire um den Privatdetektiv Werner Mauss ans Licht, dass der Sprengstoffanschlag eine gemeinsame Inszenierung von „Verfassungsschutz“ und GSG 9, der Antiterror-Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes war. Ein V-Mann sollte in die terroristische Szene eingeschleust werden. Der Sprengstoffanschlag sollte den V-Mann für die Terroristen als Gesinnungsgenossen ausweisen. Der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht verteidigte seine „staatlichen Sprengmeister“. Alles geschah, so Albrecht „im Interesse der wehrhaften Demokratie … Wir mussten die Öffentlichkeit täuschen, um die Terroristen zu täuschen.“ Er würde wieder so handeln. Jürgen Trittin, damals Fraktionsvorsitzender der Grünen im Niedersächsischen Landtag, gab zu bedenken, „dass die Geschichte des Terrorismus möglicherweise neu geschrieben werden muss (und) man nicht mehr wisse, welche Anschläge von Terroristen und welche vom Staat zu verantworten seien.“28
Der Fall Ulrich Schmücker datiert aus dem Jahr 1974. Der Student Schmücker wurde im Juni 1974 in Berlin erschossen. Schmücker, Mitglied der „Bewegung 2. Juni“, war vom „Verfassungsschutz“ als V-Mann (Tarnname: „Kette“) angeworben worden. In einem Schreiben bekannten sich Mitglieder der Gruppe zu seiner Hinrichtung als eines Verräters. Im längsten Strafverfahren der Bundesrepublik, geführt gegen Mitglieder der „Bewegung 2. Juni“, stellte das Gericht in Berlin 1991 die Strafsache ein mit der Begründung „eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses“. Der „Verfassungsschutz“ hatte das Verfahren vielfach behindert und manipuliert. Unter anderem saß der Verfassungsschutzmitarbeiter, der Schmücker als V-Mann angeworben hatte, später in jener Sonderkommission der Polizei, die das Verbrechen aufklären sollte. Dadurch konnte er mitentscheiden, welche Aussagen und Akten dem Gericht zugestanden wurden, und welche nicht.29
Der auch im Umfeld der „Bewegung 2. Juni“ tätige „Verfassungsschutz“-Spitzel und V-Mann Volker Weingräber alias „Wien“ wurde durch den Fall Schmücker zum bestbezahlten Spitzel des Berliner „Verfassungsschutzes“. In seinen Händen landete noch in der Tatnacht im Juni 1974 die Tatwaffe, mit der Ulrich Schmücker mutmaßlich erschossen worden war. Er händigte sie seinem Agentenführer aus. Um seinen V-Mann nicht zu enttarnen, ließ der die Waffe in einem Tresor verschwinden. Erst 15 Jahre später taucht sie im Prozess plötzlich wieder auf. Die Agententätigkeit von Weingräber flog 1979 auf. Er erhielt vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz eine halbe Million D-Mark, um untertauchen zu können. Nachdem seine Tarnung 1986 erneut aufflog (er hatte sich ein Weingut in der Toskana gekauft), erhielt er nochmals 450 000 D-Mark für einen erneuten Identitätswechsel. Er blieb aber auf seinem Weingut und lebt dort zufrieden bis heute. Das Land Berlin scheiterte mit seiner Rückforderung des Geldes vor einem Florentiner Gericht.
Diese beiden Fälle sind ein schrecklicher Beleg dafür, dass Mitarbeiter des „Verfassungsschutzes“ bereit sind, Gesetze zu brechen, Straftaten zu vertuschen und letztlich auch die Justiz zu behindern, wenn es nur den geheimdienstlichen Zielen dient.
Einsicht: Fehlanzeige
Um uns ein umfassendes Bild über die Verfehlungen und Skandale des Inlandsgeheimdienstes zu machen, haben wir u. a. in den Archiven der „Tageszeitung“, des „Tagesspiegels“ und des „Spiegel“ sowie der Zeitschrift „Bürgerrechte und Polizei – CILIP“ recherchiert. Das Gesamtbild ist erschreckend, nicht nur wegen der Anzahl der Fälle, sondern auch wegen der immer wiederkehrenden Muster. Man kann nicht mehr von Einzelfällen sprechen, die durch bessere Kontrolle oder Änderungen der Organisationsstrukturen zu verhindern wären. Es ist das System des geheimen administrativen Verfassungsschutzes selbst, das ursächlich für die Vielzahl der Skandale ist. Dieses System nützt dem demokratischen Rechtsstaat keinesfalls, sondern schadet ihm nur.
Nach dem Sichten des umfangreichen Pressematerials zu den Aktivitäten von V-Leuten des „Verfassungsschutzes“ seit den 1960er Jahren müssen wir feststellen, dass das Agieren der V-Leute im Umfeld des NSU seit 2001 sich in nichts unterscheidet vom Agieren der V-Leute in den Jahrzehnten davor. Es gab Waffenhandel, Beschaffung von Sprengstoff, Teilnahme an kriminellen Handlungen, von Raub, über Körperverletzung, Brandstiftung bis hin zu Totschlag. Alle V-Leute haben für die Beschaffung bzw. den Verkauf von Informationen Geld, ja sehr viel Geld bekommen; für Informationen, die auf ihre Stichhaltigkeit nicht hinreichend überprüft werden konnten, und gelegentlich auch frei erfunden waren.
Unser Entsetzen nach dem Bekanntwerden der NSU-Mordserie sollte sich nicht nur darauf beziehen, wie kaltblütig diese Morde ausgeführt wurden, sondern auch auf das langjährige, schon früher erkennbare Versagen des Verfassungsschutzes als „Frühwarneinrichtung“. Seit der Wiedervereinigung 1989 gab es (jenseits der NSU-Mordopfer) 150 Todesopfer rechter Gewalt.30 Auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag über die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt nannte die Bundesregierung 2009 jedoch nur 48 Fälle; mehr waren von den Landeskriminalämtern in der entsprechenden Statistik nicht erfasst. Selbst als die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau mit ihrer Fraktion in einer großen Anfrage im Jahr 2011, noch vor Bekanntwerden der NSU-Morde, die 90 fehlenden Fälle detailliert aufführte und die Täterschaft von Rechtsradikalen und Neonazis belegte, blieb die Bundesregierung bei ihrer Antwort aus dem Jahre 2009, dass sich an der Zahl von 48 nichts ändere.31
Diese Antwort ist ein gravierender Beleg dafür, dass Warnungen vor rechtsextremistischem Terror von den verantwortlichen Politikern nicht ernst genommen wurden. Die Ämter für „Verfassungsschutz“ hätten es angesichts ihrer vielen V-Leute in den rechten Gruppen wissen müssen, konnten bzw. wollten es jedoch nicht. Sie sahen die Neonazis „logistisch“ nicht in der Lage, terroristische Akte zu begehen und haben übereinstimmend mit den anderen Sicherheitsbehörden die Mär von der geringeren Gefährlichkeit von Neonazis gegenüber den linksradikalen Kräften behauptet. Wir müssen konstatieren: Die Regierungen, die Ämter für „Verfassungsschutz“, aber auch die Polizei haben das Problem der mörderischen rechten Gewalt nicht ernst genommen. Der „Verfassungsschutz“, der sich selbst als Frühwarnsystem vor „extremistischer“ Gewalt versteht, der über umfassende Datensammlungen verfügt, hat auf ganzer Linie versagt. Durch sein Nichtwissen, das auf vorurteilsbehaftete und fehlende Analysefähigkeit zurückzuführen ist, hat der „Verfassungsschutz“ seine ohnehin schon ramponierte Legitimation restlos verloren und damit den Beweis seiner Überflüssigkeit erbracht.
1Eine umfassende Dokumentation der Skandale, Verfehlungen und Rechtsverstöße der Ämter für Verfassungsschutz, die wir beständig erweitern und aktualisieren, wird auf der Internetseite dieses Memorandums veröffentlicht unter www.verfassung-schuetzen.de.
2Zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und seiner Bezüge zu Alt-Nazis hat das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (erst) im November 2011 ein dreijähriges Forschungsprojekt ausgeschrieben mit dem Titel: „Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950-1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“. Welcher Geist dort heute (noch) herrscht, wird durch die für Forscher aufgestellten Bedingungen deutlich: Wissenschaftler, die sich für das Projekt bewerben, müssen sich zunächst einer „erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen“ unterziehen. Die Wissenschaftler sollen bis zum Abschluss des Projektes Stillschweigen bewahren. Sie dürfen weder über die Form des Schlussberichtes noch über Art und Umfang seiner Publikation bestimmen. Der Abschlussbericht wird zunächst in einem internen, vom „Verfassungsschutz“ festgelegten Kreis vorgestellt. Danach soll eine Abschlussveranstaltung vom „Verfassungsschutz“ organisiert werden. Daran dürfen, wenn es der „Verfassungsschutz“ für geboten hält, auch Medienvertreter teilnehmen (s. Geschichte des Verfassungsschutzes, Aufarbeitung der Historie, in FAZ v. 20.1.2011). Die in der Ausschreibung vorab aufgestellten Restriktionen lassen keine unabhängige Aufarbeitung der Geschichte des „Verfassungsschutzes“ zu. Wissenschaftler, die die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft ernst nehmen, dürften sich an einem solchen Projekt wohl nicht beteiligen. Das Innenministerium als ausschreibende Stelle hat damit kein Problem und erkennt keine Beschränkungen für die Wissenschaftler.
Anmerkungen:
3S. Bürgerrechte und Polizei – CILIP Nr. 28, Heft Nr. 3.1987, S. 68
4Tagesspiegel v. 8.6.2000: „Der Fall Dienel: Verfassungsschutzchef in Erfurt suspendiert“.
5TAZ v. 15.11.2012, „Wohin mit dem Verfassungsschutz?“.
6Tagesspiegel v. 3.3.2009, „Neuausrichtung. Chef des Geheimdiensts wird abgelöst“.
7S. dazu 3. Internationales Russell-Tribunal, Zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Band 1, Berlin 1978, S. 176 ff.
8S. Tagesspiegel v. 12.9.2005, „Hopp, hopp, hopp … Berufsverbote stopp“.
9Kretschmann wurde wegen seiner Mitgliedschaft beim KBW (Kommunistischer Bund Westdeutschland) die Einstellung in den Schuldienst zunächst verwehrt. Erst 1978 schaffte er die Aufnahme in ein staatliches Gymnasium (TAZ v. 10.4.2012, „Berufsverbote wegen Radikalenerlass. Hoffen auf Winfried Kretschmann“).
10Vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21.7.2010 in Sachen Bodo Ramelow/Bundesamt für Verfassungsschutz (6 C 22.09), RN 88, 105; mit dem die übereinstimmenden Urteile der Vorinstanzen aufgehoben wurden (vgl. Udo Kauß, Abschied vom einfachen Feindbild, in: Grundrechte-Report 2010, S. 185 sowie Burkhard Hirsch, Der Abgeordnete und das Bundesamt für Verfassungsschutz, in: Grundrechte-Report 2011, S. 192ff.). Über die gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden.
11Der Spiegel 25/1985, „Verfassungsschutz, Triebhaft nach H 70. Datensammelwut beim Verfassungsschutz …“
12S. Thilo Weichert: Baden-Württemberg. Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes? In: Bürgerrechte und Polizei – CILIP Nr. 28, Heft 3/1987, S. 66 ff.
13S. Weser Kurier v. 30.8.2012, „Hat Verfassungsschutz geschlampt?”.
14Das war nur der letzte Auslöser für die oben beschriebene Neuorganisation des Berliner Verfassungsschutzes. Dem voran ging u. a. die Bespitzelung des SPD-Abgeordneten Erich Pätzold, Mitglied der parlament. Kontrollkommission des Geheimdienstes, durch einen V-Mann des Verfassungsschutzes (s. Der Spiegel v. 19.12.1988, „99 Luftballons. Der Berliner Innensenator Kewenig gerät wegen der Sammelwut seines Verfassungsschutzes immer weiter unter Druck“).
15Tageszeitung v. 22.1.2013, „Im Visier des Verfassungsschutzes. Die Linke nicht länger am Pranger“.
16Tageszeitung v. 5.11.2012, „Grüne unter Aufsicht“.
17S. hierzu: Till Müller-Heidelberg, 40 Jahre unendliche Geschichte oder die Unbelehrbarkeit des Verfassungsschutzes, in: Grundrechte-Report 2012, S.156 ff.
18Mitteilung des Prozessbevollmächtigen RA Dr. Kauß, der RA Moos in dessen Klageverfahren auf Erteilung einer vollständigen Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten vertritt.
19S. Tageszeitung v. 1.3.2012.
20S. Tagesspiegel v. 19.6.2010, „Kein ausreichender Tatverdacht“.
21Droste, Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Stuttgart 2007, S. 266.
22Für gewöhnlich handelt es sich bei V-Leuten um Männer. Frauen gibt es sicherlich auch darunter, aber in den bekannt gewordenen Fällen tauchten sie bisher nicht auf.
23BVerfG, Beschluss vom 18.3.2003 – 2BvB 1/01 u. a.
24In: Bürgerrechte und Polizei – CILIP Nr. 17, Heft 1/1984.
25Erschienen erstmals 2003, neu 2012 als e-book/neobooks bei Droemer-Knaur.
26S. Bürgerrechte und Polizei – CILIP Nr. 28, Heft 3/1987, S. 16.
27S. Claus Leggewie, Horst Meier: „Nach dem Verfassungsschutz“, Berlin 2012, S. 76-81.
28Der Spiegel Nr. 18/1986, „Rote Ohren“.
29S. dazu ausführlich Rainer Elfferding: Schmücker-Prozess. Der Verfassungsschutz als Herr des Strafverfahrens, in: Bürgerrechte und Polizei – CILIP Nr. 28, Heft 3/1987, S. 31-65.
30Diese Zahlen wurden übereinstimmend vom Tagesspiegel, der Zeit, der Frankfurter Rundschau und zwei weiteren Zeitungen recherchiert.
31S. BT-Drs. 17/7161 v. 27.9.2011; vgl. Tagesspiegel v. 9.11.2011, „Versandete Spuren. An wie vielen Morden trägt der rechte Terror schuld?”.